Fahrverbote in Wien und Niederösterreich
Das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) sieht vor, dass in
Gebieten,
in denen Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten
worden
sind, Fahrverbote für KFZ – abhängig von
der
Abgasklasse – verhängt werden können. Durch
entsprechende Verordnungen der jeweiligen Landeshauptmänner
wurden
Wien und Teile Niederösterreichs zu
„IG-L-Sanierungsgebieten“
erklärt.
Hier gilt ein Fahrverbot für alle
Fahrzeuge der Klasse N
(LKW, Sattelzug, Kleintransporter, Fiskal-LKW, Geländewagen,
etc.)
der Abgasklasse 1 und schlechter ab 01.07.2014
der Abgasklasse 2 und schlechter ab 01.01.2016
Darüber hinaus müssen spätestens ab 01.01.2015 alle Fahrzeuge, die in der Klasse N zugelassen sind (unabhängig von Gewicht und Alter) mit einer Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette versehen sein, wenn sie in oder durch ein betroffenes Sanierungsgebiet fahren!
Unser Betrieb ist dazu berechtigt, diese „Abgas-Plaketten“ auszustellen, welche zeitlich unbegrenzt gültig sind. Eine Begutachtung des Fahrzeuges ist dazu nicht notwendig. Die Bearbeitungsgebühr inkl. Plakette und Bescheinigung kostet einmalig € 25,00 inkl. Ust.
Damit wir für Ihr Fahrzeug die Abgasklasse berechnen
und die
Plakette vorbereiten können, benötigen wir vorab eine
Kopie
des Datenblattes aus dem Typenschein (per Email an
office@kfz-bisevac.at
, bitte nicht per Fax).
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns unter 02236/312 123 gerne kontaktieren.
Wir wünschen Ihnen noch weiterhin eine gute Fahrt!
NB Automobil GmbH